Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Eintrittskarten durch die Creative Kirche Medien GmbH, Pferdebachstr. 31, 58455 Witten, an den Kunden für Veranstaltungen jeglicher Art von unterschiedlichen Veranstaltern über die Webseite der Veranstalter oder des Vermittlers. Ebenfalls gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Eintrittskarten an den Kunden über den telefonischen Kundenservice. Die Telefonnummern des Kundenservice werden eindeutig erkenntlich die Webseite www.creative-kirche.de kommuniziert. Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und weisen darauf hin, dass sie mit der Veröffentlichung auf unserer Website sofort als in Kraft getreten gelten. Ausschlaggebend für die Gültigkeit ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche abweichenden Bedingungen des Kunden sind ohne unsere eindeutige schriftliche Zustimmung nicht gültig und können nicht anerkannt werden.

2. Vertragsbeziehungen
Die Creative Kirche Medien GmbH ist nicht Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen und tritt nur als Vermittler der Eintrittskarten auf. Wir verkaufen die Eintrittskarten im Auftrag des jeweiligen Veranstalters und es kommen hinsichtlich des Besuches der Veranstaltung ausschließlich vertragliche Beziehungen zwischen dem Veranstalter und Käufer (Kunden) zu Stande. Als dienstleistender Vermittler der Eintrittskarten übernehmen wir im Namen des Veranstalters die Abwicklung und Vermittlung der Eintrittskarten und wickeln den Vertrag mit dem Käufer (Kunden) für den jeweiligen Veranstalter ab. Wir weisen darauf hin, dass etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters zusätzlich gültig sein können und ebenfalls Bestandteil des Vertrags werden. Folge dessen müssen sämtliche Ansprüche des Kunden bezüglich der Veranstaltung, deren Durchführung und Gestaltung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Insbesondere gilt dies für Ansprüche aufgrund des Ausfalls oder der Verlegung einer Veranstaltung. Mit der Bestellung von Eintrittskarten beauftragt der Käufer (Kunde) die Creative Kirche Medien GmbH ausschließlich mit der Abwicklung des Kartenkaufs inbegriffen der Versendung.

Ticketkauf für Veranstaltungen der Stiftung Creative Kirche

a) Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und der Stiftung Creative Kirche (SCK). Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Stiftung Creative Kirche zustande kommt. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.

b) Rücknahme von Eintrittskarten, Widerrufsrecht
(1) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten für Veranstaltungen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Es besteht auch kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312 g Abs. 2 Nr. 6 BGB). Jede Bestellung der in diesem Absatz genannten Waren, insbesondere von Eintrittskarten, ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.
(2) Widerrufsrecht bei sonstigen Waren:
soweit Verbraucher bei der SCK andere als die oben unter Ziff. 2 (1) genannten Waren bestellen, gilt Folgendes:
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
• Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
• Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
• Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Stiftung Creative Kirche, Pferdebachstr. 31, 58455 Witten; Tel.: 02302 28222-22; Fax: 02302 28222-23, E-Mail: service(at)creative-kirche.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
• Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.      

Folgen des Widerrufsrechts
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
 

• An Stiftung Creative Kirche, Pferdebachstr. 31, 58455 Witten:
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
• Bestellt am (*) / erhalten am (*)
• Auftragsnummer:
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

Hier enden Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular.

Kaufpreis, Gebühren, Ticketversand
Neben Vorverkaufs- und Servicegebühren pro Ticket wird für einen unmittelbar bei der SCK vorgenommenen Bestellvorgang (telefonisch oder per Internet) eine Versandpauschale erhoben. Auf die Höhe der Versandpauschale, die abhängig von der Versandart variieren kann, wird während des Bestellvorgangs hingewiesen. Übersendet die CK dem Käufer die Eintrittskarten per Post (anstelle von print@home, etc.), so trägt der Käufer das Versandrisiko. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

c) Ermäßigungen
Erwirbt der Eintrittskartenkäufer Tickets zu einem ermäßigten Preis, der vom Veranstalter bei Vorliegen definierter Voraussetzungen gewährt wird (z.B. im Falle einer Schwerbehinderung, bei Unter- oder Überschreiten einer Altersgrenze etc.), ist ein entsprechender Nachweis über die Berechtigung, den Rabatt in Anspruch zu nehmen, beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzuweisen.
d) Ticketlieferung, Prüfungs- und Rügepflichten, print@home-Tickets
(1) Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist die CK nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Gelieferte Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SCK und können bei ausbleibender Bezahlung von der SCK vom Ticketbesteller zurückgefordert werden.
(2) Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten bzw. übergebenen Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen zehn Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten vor der Veranstaltung bei der SCK per Brief, Fax oder E-Mail geltend zu machen, um der SCK die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Die SCK ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die in den letzten zehn Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, hat die Beanstandung per Fax, E-Mail oder Telefon binnen von zwei Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten zu erfolgen, wobei sie der SCK aber spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Büroarbeitstages (Montag-Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung zugegangen sein muss, um der SCK die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.
(3) Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind der SCK spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung vor der Veranstaltung per Brief, Fax oder E-Mail mitzuteilen, um der SCK die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. Die SCK kann verspätete Einwendungen ablehnen. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die in den letzten zehn Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, hat die Beanstandung unverzüglich nach Feststellung des Ausbleibens der Tickets, mit deren Lieferung spätestens drei Werktage nach der Buchung zu rechnen ist, per Fax, E-Mail oder Telefon zu erfolgen, wobei sie der SCK aber spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Büroarbeitstages (Montag-Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung zugegangen sein muss, um der SCK die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Eintrittskarten bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.
(4) Tickets, die über das print@home Verfahren vom Kunden selbst ausgedruckt werden, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig. Mehrfachausdrucke eines print@home-Tickets oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode auf dem print@home-Ticket wird mit dem erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet.

e) Weiterverkauf von Eintrittskarten
Der Weiterverkauf von bei der SCK erworbenen Eintrittskarten (Originalkarten und print@home Tickets) zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

f) Eintrittskarte als Fahrberechtigung im öffentlichen Nahverkehr
Wenn eine über die SCK verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr berechtigt, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, von der CK lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens gelten. Die Berechtigung zur Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte zum/vom Veranstaltungsort gilt nur für die Person, die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt. Somit ist insbesondere auch die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Eintrittskarten mit Fahrberechtigungsfunktion an andere Personen nach dem Veranstaltungsbesuch untersagt. Im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Fahrscheinberechtigung vor und nach der Veranstaltung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens.

g) Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt.

h) Programm- und Besetzungsänderungen
Die Veranstalter behalten sich Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Ticketerwerber unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar sind. So lassen sich insbesondere bei künstlerischen Darbietungen solche Änderungen, die durch Erkrankungen oder Indispositionen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben.

i) Gefährliche Gegenstände
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte.

j) Bild-/Tonaufnahmen durch Veranstaltungsbesucher
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form - auch durch Einsatz von Mobiltelefonen - sind untersagt, jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.

k) Bild-/Tonaufnahmen auf Veranlassung des Veranstalters
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw. andere moderne Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.

l) Verspätetes Eintreffen beim Veranstaltungsbesuch
Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.

m) Gültigkeit der Eintrittskarte
Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.

n) Hausrecht des Veranstalters
Bei Zuwiderhandlung gegen die Geschäftsbedingungen der SCK behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

o) Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen, die über das Internetangebot oder die Zentrale der SCK getätigt wurden, wird, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Witten als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Eintrittskarten und für die Bezahlung ist Witten.

Partner der Stiftung Creative Kirche

Projektpartner bei Bethlehem

Projektpartner bei Das Wunder der Schöpfung

Projektpartner bei 7 Worte vom Kreuz

Projektpartner bei Martin Luther King